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   BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97, 2 BvR 1120/97, 2 BvR 1121/97, 2 BvR 1122/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5146
BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97, 2 BvR 1120/97, 2 BvR 1121/97, 2 BvR 1122/97 (https://dejure.org/1997,5146)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97, 2 BvR 1120/97, 2 BvR 1121/97, 2 BvR 1122/97 (https://dejure.org/1997,5146)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 2 BvR 1084/97, 2 BvR 1120/97, 2 BvR 1121/97, 2 BvR 1122/97 (https://dejure.org/1997,5146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafgerichtliche Verurteilung ehemaliger Angehöriger der NVA-Grenztruppen der DDR im Generalsrang wegen Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden ehemaliger "DDR-Grenzgeneräle" gegen strafgerichtliche Verurteilungen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden ehemaliger "DDR-Grenzgeneräle" gegen

    BGH, 30.04.1997 - 5 StR 42/97

    Urteil gegen Chef der Grenztruppen der DDR und seine Stellvertreter rechtskräftig

    LG Berlin, 10.09.1996 - 2 Js 15/92

    Gerechtigkeit in Berlin

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Klaus-Dieter Baumgarten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851/94 u.a. - (vgl. EuGRZ 1996, 538, 539 ff.; zur Veröffentlichung bestimmt in BVerfGE 95, 96 ff.) Bezug genommen.

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht nachzuprüfen, ob die Strafgerichte Vorschriften der DDR zutreffend ausgelegt und angewendet haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851/94 u.a. - EuGRZ 1996, 538, 547).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 62, 189 >192 f.<).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97
    Den Verfassungsbeschwerden kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 90, 22 >24 f.<).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1997 - 2 BvR 1084/97
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 62, 189 >192 f.<).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Nach diesem Maßstab darf der Staatspraxis der DDR, ihren Grenztruppen die Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze als Mittel zur Verhinderung der Flucht über den Wortlaut des Grenzgesetzes hinaus nicht nur generell zu erlauben, sondern sie dazu auf dem Befehlswege, durch politischideologische Beeinflussung sowie durch Belobigungen und Vergünstigungen geradezu anzuhalten, als extremem staatlichem Unrecht die rechtfertigende Wirkung abgesprochen werden (BVerfG - Kammer - EuGRZ 1997, 413, 416).
  • BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche Verurteilung des

    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist durch Art. 103 Abs. 2 GG nicht geschützt, wenn die zugrunde liegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 [132 ff.]; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1997 - 2 BvR 1084/97 u. a. -, EuGRZ 1997, S. 413 ff.; vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585 ff., und vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, S. 417 ff.).
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